Ja. Türkische Staatsangehörige, die mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Polen, Litauen oder einem anderen EU-Land rechtmäßig leben, können ein Arbeitsvisum für Deutschland direkt über die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat im Aufenthaltsland beantragen.
Eine Rückkehr in die Türkei ist nicht zwingend erforderlich, sofern ein gewöhnlicher und rechtmäßiger Wohnsitz im betreffenden EU-Land nachgewiesen werden kann.
Ablauf und Schritte:
• Einleitung des Gleichwertigkeitsverfahrens für türkische Hochschul- oder Berufsabschlüsse direkt aus dem Aufenthaltsland.
• Abwicklung über ANABIN, ZAB, IHK, IHK FOSA oder HWK je nach Berufsqualifikation.
• Einholen eines konkreten Arbeitsplatzangebots in Deutschland.
• Beantragung eines nationalen Arbeitsvisums (§ 18a, § 18b oder § 18g Blaue Karte EU).
Wichtige rechtliche Differenzierung: Hochschulabschlüsse und berufliche Ausbildungsabschlüsse unterliegen unterschiedlichen Anerkennungsverfahren. Für akademische Abschlüsse ist eine ZAB-/ANABIN-Bewertung zuständig, während für Berufsabschlüsse (z. B. Mechatroniker, Handwerker) die IHK oder HWK zuständig sind. Im Gesundheitswesen greifen gesonderte länderspezifische Anerkennungsverfahren (Approbation / Berufserlaubnis).
Wichtiger Hinweis: Ein nationaler Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes berechtigt für sich allein nicht zur Arbeit in Deutschland.
Wichtige Ausnahme: Für Personen mit dem Status 'Daueraufenthalt-EU' (Daueraufenthaltsberechtigung-EU) gelten nach § 38a AufenthG besondere Übergangsmöglichkeiten, die gesondert vom regulären Visumverfahren zu beurteilen sind.
Job is in Germany prüft Zeugnisse, ermittelt die passenden Visumkategorien und koordiniert die Antragstellung mit den deutschen Vertretungen vor Ort.