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Unsere Leistungen

Die professionelle Vertrauensbrücke zwischen Deutschland und der Türkei

Vertrauen, rechtssichere Verträge und Transparenz – die Grundlage jeder Zusammenarbeit mit uns.

  • Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit

    Partnerschaft auf Augenhöhe – von Anfang an.

  • Schnelle Erreichbarkeit & zügige Bearbeitung

    Kurze Wege, schnelle Antworten, konsequente Aktenführung.

  • Enge Zusammenarbeit mit den Behörden

    Wir kennen die Abläufe bei Konsulaten, Ausländerbehörden und Anerkennungsstellen.

  • Transparenz

    Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht.

  • Weg zum Visum

    Sind die gesetzlichen Grundvoraussetzungen erfüllt, garantieren wir den Weg zum Visum.

  • Gesetzeskonforme Vereinbarungen

    Rechtssichere Verträge geben Ihnen volle Sicherheit.

  • Datenschutz (DSGVO)

    Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität.

  • Fachkräftemigration aus der Türkei: Schlüsselfertiges Prozessmanagement für Arbeitgeber

    Um Ihre Personallücke in Deutschland zu schließen, steuern wir im Namen Ihres Unternehmens alle rechtlichen, behördlichen und logistischen Migrationsprozesse für die von Ihnen in der Türkei gefundenen Talente von A bis Z. Während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, sichern wir eine schnelle und reibungslose Integration Ihres neuen Personals in Deutschland.

💡 Häufig gestellte Fragen

Alles über Visum, Anerkennung und Arbeiten in Deutschland

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, § 81a, Anerkennung und den Visumprozess auf einen Blick.

01 Ist es möglich, ohne vorherige berufliche Anerkennung nach Deutschland zu kommen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Voraussetzungen variieren jedoch je nach Beruf und Visumart.

Die Berufe in Deutschland werden in reglementierte und nicht-reglementierte Berufe unterteilt. In Berufen wie Medizin, Pflege und Lehramt ist die staatliche Anerkennung und Berufserlaubnis zwingend vorgeschrieben. In Berufen wie Schweißen, Mechatronik, Logistik, IT und vielen technischen Fachbereichen ist eine vorherige Anerkennung aus dem Ausland nicht immer zwingend erforderlich.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Fachkräfte über ihre Berufserfahrung oder im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland einreisen und die Anerkennung betriebsbegleitend nachholen.

Warum ist die Anerkennung dennoch wichtig? Sie bescheinigt offiziell Ihre Gleichwertigkeit, erleichtert Arbeitgebern die Einstufung und eröffnet den Zugang zu anspruchsvollen Fachpositionen. Besonders in Mangelberufen ist es von großem Vorteil, das Verfahren bereits im Vorfeld in der Türkei abzuschließen.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie Ihre berufliche Situation vor der Einreise und leiten Sie das Verfahren möglichst frühzeitig ein. Job is in Germany ermittelt für jeden Bewerber den passenden Anerkennungs- und Visumsweg.

02 Ich möchte Fachkräfte aus der Türkei für mein deutsches Unternehmen einstellen. Welche rechtlichen Pflichten habe ich im Einstellungsprozess?

Sie können Fachkräfte aus der Türkei für Ihr Unternehmen anstellen, müssen dabei jedoch das deutsche Aufenthalts- und Arbeitsrecht beachten.

Als Arbeitgeber müssen Sie: • Die fachliche Qualifikation und Passgenauigkeit für die Position bewerten. • Einen den deutschen Rechtsvorgaben entsprechenden Arbeitsvertrag erstellen. • Den Visum- und Aufenthaltstitelprozess verbindlich begleiten. • Je nach Visumkategorie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen. • Sicherstellen, dass die Arbeitsaufnahme erst nach Erteilung des gültigen Aufenthaltstitels erfolgt.

Job is in Germany unterstützt Arbeitgeber ganzheitlich von der Kandidatenauswahl über Vertragsprüfung bis zur behördlichen Genehmigung.

03 Welche gesetzlichen Pflichten habe ich als Arbeitgeber, nachdem die Fachkraft aus der Türkei die Arbeit aufgenommen hat?

Nach Arbeitsantritt gelten für ausländische Fachkräfte dieselben arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Standards wie für inländische Mitarbeiter.

Ihre wesentlichen Pflichten als Arbeitgeber: 1. Aufenthaltstitel & Arbeitserlaubnis: Gültigen Titel prüfen und eine Kopie für die Personalakte aufbewahren. 2. Sozialversicherung & Lohnsteuer: Rechtzeitige Meldung zur Sozialversicherung, ordnungsgemäße Lohnabrechnung sowie Abführung von Steuern und Beiträgen. 3. Gesetzlicher Mindestlohn: Im Jahr 2026 beträgt der gesetzliche Bruttomindestlohn 13,90 € pro Stunde, ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € pro Stunde (branchenspezifische oder visumspezifische Gehaltsschwellen sind vorrangig zu beachten). 4. Arbeitsbedingungen: Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, der Urlaubsansprüche, Ruhepausen und Arbeitsschutzvorschriften. 5. Informationspflicht: Aus dem Ausland angeworbenen Mitarbeitern muss spätestens am ersten Arbeitstag ein schriftlicher Hinweis auf die kostenlose Beratung durch 'Faire Integration' ausgehändigt werden. 6. Mitteilungspflicht bei vorzeitiger Beendigung: Endet das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig, ist die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen schriftlich zu informieren.

Job is in Germany begleitet und koordiniert den gesamten Prozess von der Rekrutierung bis zur erfolgreichen Integration im Betrieb.

04 Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG und wie verkürzt es die Wartezeit?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG ist ein spezielles Verfahren, mit dem Arbeitgeber in Deutschland den Einreiseprozess von Fachkräften aus der Türkei maßgeblich beschleunigen können.

Mit einer Vollmacht des Arbeitgebers wird das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeleitet. Die erforderlichen Anerkennungsverfahren und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit werden behördlich koordiniert.

Nach Erteilung der behördlichen Vorabzustimmung vergibt die deutsche Auslandsvertretung in der Regel innerhalb von 3 Wochen einen Visumtermin. Nach vollständiger Antragstellung erfolgt die Visumentscheidung meist ebenfalls innerhalb von 3 Wochen.

Job is in Germany übernimmt die Koordination zwischen Arbeitgeber und Kandidat, die Vorbereitung aller Unterlagen und das Monitoring des gesamten Eilverfahrens, um die sonst monatelangen Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren.

Wichtiger Hinweis: Dies bedeutet nicht, dass das Gesamtverfahren garantiert in 6 Wochen abgeschlossen ist. Anerkennungsverfahren und Vorbereitungsphasen können zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Die amtliche Gebühr für das § 81a-Verfahren beträgt 411 €; Visum- und Anerkennungsgebühren fallen separat an.

05 Wer kann vom beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG profitieren?

Arbeitgeber, die in Deutschland tätig sind und qualifizierte Fachkräfte aus der Türkei einstellen möchten, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beantragen.

Hierfür sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot, eine benannte Fachkraft sowie eine schriftliche Vollmacht der Fachkraft an den Arbeitgeber erforderlich. Zudem müssen die fachlichen Qualifikationen, der Anerkennungsstatus und die gewählte Visumart den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Das Verfahren steht beruflich Ausgebildeten, Hochschulabsolventen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Kandidaten mit nachgewiesener Berufserfahrung offen.

Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber: Das Verfahren nach § 81a kann nicht nur für bereits voll anerkannte Fachkräfte eingeleitet werden, sondern auch für Kandidaten, deren Anerkennungsverfahren parallel im Inland fortgeführt wird, oder die unter andere qualifizierte Fachkräftekategorien fallen.

Job is in Germany übernimmt die Vorbereitung aller Unterlagen, die behördliche Koordination der Anerkennung und die kontinuierliche Begleitung des § 81a-Verfahrens im Auftrag von Arbeitgeber und Bewerber.

06 Ich habe bereits einen Arbeitgeber in Deutschland gefunden. Können Sie nur das Visum- und Anerkennungsverfahren übernehmen?

Ja, absolut. Viele unserer Klienten haben bereits eine konkrete Stellenzusage. In diesem Fall steuern wir den gesamten behördlichen Ablauf: Prüfung des Arbeitsvertrags auf Konformität mit der Bundesagentur für Arbeit, Diplomanerkennung (ZAB / IHK FOSA), Vorabzustimmung nach § 81a und die Vorbereitung der Konsulatsakte bis zur Visumerteilung.

07 Was ist die Chancenkarte Deutschland und kann man ohne Arbeitsplatzangebot einreisen?

Die am 1. Juni 2024 in Kraft getretene Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel, der es qualifizierten Personen ermöglicht, zur Arbeitsplatzsuche für bis zu ein Jahr nach Deutschland einzureisen.

Wichtige Abgrenzung: Die Chancenkarte ist kein Visum, das von jedermann ohne Abschluss oder allein mit Berufserfahrung genutzt werden kann. Grundvoraussetzung ist stets ein im Herkunftsland staatlich anerkannter, mindestens zweijähriger Berufsabschluss oder ein Hochschulabschluss.

Es gibt zwei Zugangswege: 1. Weg für Fachkräfte: Personen mit voller Anerkennung oder einem deutschen Berufs- bzw. Hochschulabschluss erhalten die Chancenkarte direkt ohne Punktesystem. 2. Punktesystem: Personen ohne volle Gleichwertigkeit müssen mindestens 6 Punkte erreichen sowie Deutschkenntnisse (mindestens A1) oder Englischkenntnisse (mindestens B2) nachweisen.

Die Punkte werden nach folgenden Kriterien vergeben: • Alter: Bis 35 Jahre (2 Punkte), 35–40 Jahre (1 Punkt). • Berufserfahrung: Mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren (2 Punkte), mindestens 5 Jahre in den letzten 7 Jahren (3 Punkte). • Sprachkenntnisse: Deutsch A2 (1 Punkt), B1 (2 Punkte), B2 und höher (3 Punkte); Englisch C1 und höher (1 Zusatzpunkt). • Teilanerkennung: Liegt ein offizieller Teilanerkennungsbescheid vor (4 Punkte). • Engpassberufe: Qualifikation in einem offiziellen Mangelberuf (1 Punkt). • Voraufenthalt: Mindestens 6 Monate ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland in den letzten 5 Jahren (1 Punkt). • Partner-Punkte: Erfüllt der Ehepartner ebenfalls die Voraussetzungen (1 Punkt).

Die Chancenkarte wird für maximal 1 Jahr ausgestellt. Während dieser Zeit darf durchschnittlich bis zu 20 Stunden pro Woche gearbeitet und eine bis zu zweiwöchige Probearbeit absolviert werden.

Wichtiger Hinweis zum Lebensunterhalt: Für das Jahr 2026 wird der monatliche Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich mit netto 1.091 € berechnet (für 12 Monate insgesamt 13.092 €). Die zulässigen Finanzierungswege und aktuellen Nachweise müssen im Einzelfall geprüft werden.

Job is in Germany prüft Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachniveau und steuert den gesamten Chancenkarte-Antragsprozess.

08 Welche Gehaltsschwellen gelten für die Blaue Karte EU im Jahr 2026?

Für das Jahr 2026 gelten für Anträge auf die Blaue Karte EU folgende jährliche Bruttogehaltsgrenzen:

• Regelberufe: 50.700 € (monatlich 4.225 € brutto). • Mangelberufe (Engpassberufe wie IT, Ingenieurwesen, Mathematik, Naturwissenschaften, Humanmedizin): 45.934,20 € (monatlich 3.827,85 € brutto). • Berufseinsteiger: Hochschulabsolventen, deren Abschluss nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, profitieren berufsunabhängig von der reduzierten Gehaltsschwelle. • IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss: Mit entsprechender Berufserfahrung und Qualifikation kann ebenfalls die reduzierte Gehaltsgrenze in Anspruch genommen werden.

Bei Inanspruchnahme der reduzierten Gehaltsschwelle ist grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Da die Gehaltsschwellen jährlich angepasst werden, ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Betrag maßgeblich.

Zudem erhalten Inhaber der Blauen Karte EU bereits nach 21 Monaten (mit B1-Deutsch) bzw. nach 27 Monaten (mit grundlegendem A1-Deutsch) ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis).

09 Ich bin mit einer Blauen Karte EU eingereist und wurde gekündigt. Was passiert mit meinem Aufenthalt, wenn das Gehalt im neuen Job unter der Mindestgrenze liegt?

Der Verlust des Arbeitsplatzes führt bei Inhabern einer Blauen Karte EU nicht zum sofortigen Erlöschen des Aufenthaltstitels.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, das Ende des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb von spätestens zwei Wochen der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen. Liegt das Gehalt der neuen Beschäftigung unter der gesetzlichen Gehaltsschwelle für die Blaue Karte EU, kann dieser Titel nicht fortgeführt werden. Abhängig von Ihren Qualifikationen und dem neuen Arbeitsplatzangebot besteht jedoch die Möglichkeit eines Wechsels in einen anderen Aufenthaltstitel: • § 18a AufenthG (Fachkräfte mit Berufsausbildung) oder • § 18b AufenthG (Fachkräfte mit akademischer Ausbildung).

Entscheidend ist, den neuen Arbeitsvertrag unverzüglich bei der Ausländerbehörde einzureichen und den Zweckwechsel vor Ablauf der gesetzlichen Suchfrist zu beantragen.

10 Ich habe meine Stelle mit der Blauen Karte EU verloren. Wie viel Zeit habe ich, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden?

Verlieren Inhaber einer Blauen Karte EU ihren Arbeitsplatz, erlischt der Aufenthaltstitel nicht automatisch. Zur Arbeitsplatzsuche gelten im Regelfall folgende Fristen:

• Bei Besitz der Blauen Karte EU unter 2 Jahren: In der Regel wird eine Frist von mindestens 3 Monaten gewährt. • Bei Besitz der Blauen Karte EU von mindestens 2 Jahren: Es wird eine Frist von mindestens 6 Monaten eingeräumt.

Wesentliche gesetzliche Pflicht: Das vorzeitige Ende des Arbeitsverhältnisses muss der zuständigen Ausländerbehörde spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisnahme schriftlich gemeldet werden. Innerhalb dieser Frist muss eine neue Beschäftigung aufgenommen werden, die den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen entspricht.

11 Ist es zwingend erforderlich, Deutsch zu sprechen, um in Deutschland zu arbeiten? Welches Sprachniveau wird verlangt?

Es gibt keine allgemeine, für alle Berufe einheitliche Pflicht zur deutschen Sprache. Das erforderliche Sprachniveau hängt vom Berufsbild, der Visumkategorie und den Erwartungen des Arbeitgebers ab.

Übersicht nach Branchen und Visumarten: • Gesundheitswesen: In reglementierten Berufen wie Pflege und Humanmedizin wird in der Regel mindestens das Sprachniveau B2 verlangt. Ärztinnen und Ärzte müssen zudem eine Fachsprachenprüfung (C1) ablegen. • IT und Software: In internationalen Unternehmen genügt häufig Englisch. Das Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse richtet sich nach der jeweiligen Position. • Technische Berufe, Handwerk, Mechatronik und Logistik: Es gibt keinen einheitlichen gesetzlichen Standard. Maßgeblich sind die betrieblichen Anforderungen. • Fachkräftevisum und Blaue Karte EU: Gesetzlich ist kein Mindest-Deutschniveau für die Visumerteilung vorgeschrieben. • Chancenkarte: Im Punktesystem werden mindestens A1 Deutsch oder B2 Englisch vorausgesetzt. • Visa zur Anerkennung und Anerkennungspartnerschaft: In der Regel wird mindestens A2 Deutsch gefordert.

Unabhängig vom Visumverfahren ist die deutsche Sprache für die erfolgreiche berufliche und soziale Integration ein entscheidender Vorteil. Job is in Germany bewertet die Sprachanforderungen für Ihren konkreten Fall und berät Sie umfassend.

12 Was bedeutet eine teilweise Anerkennung (Teilanerkennung) und was muss ein Kandidat tun?

Eine teilweise Anerkennung liegt vor, wenn die zuständige deutsche Stelle die ausländische Berufsqualifikation geprüft hat und feststellt, dass wesentliche Teile dem deutschen Referenzberuf entsprechen, jedoch noch wesentliche Unterschiede (Defizite) vorliegen.

Im offiziellen Anerkennungsbescheid wird genau aufgeführt, in welchen Bereichen Kenntnisse fehlen und durch welche Qualifizierungsmaßnahmen, betriebliche Praxis oder Prüfungen die volle Gleichwertigkeit erreicht werden kann.

Kandidaten mit teilweiser Anerkennung können: • Fehlende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten gezielt nachholen. • In Deutschland an Anpassungsmaßnahmen oder Qualifizierungsprogrammen teilnehmen. • Je nach Beruf theoretische oder praktische Kenntnisprüfungen ablegen. • Nach Erfüllung der Vorgaben einen Folgeantrag auf volle Anerkennung stellen.

Eine Teilanerkennung bedeutet keineswegs, dass eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ausgeschlossen ist. Allerdings darf in reglementierten Berufen ohne Berufserlaubnis nicht eigenverantwortlich gearbeitet werden. Zudem bringt ein Teilanerkennungsbescheid 4 Punkte im Chancenkarte-Punktesystem.

Job is in Germany analysiert Ihren Bescheid, identifiziert Qualifizierungslücken und koordiniert die passenden Nachqualifizierungsschritte.

13 Welche Sprachkenntnisse werden bei einer teilweisen Anerkennung (Teilanerkennung) verlangt?

Das erforderliche Sprachniveau bei teilweiser Anerkennung richtet sich nach der Berufsgruppe und dem jeweiligen Nachqualifizierungsprogramm.

Für ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach § 16d AufenthG wird in der Regel mindestens das Sprachniveau A2 verlangt: • In allgemeinen und gewerblich-technischen Berufen reicht meist das Niveau A2 aus. • In der Pflege und anderen Gesundheitsberufen wird üblicherweise mindestens B1 oder B2 gefordert. • Für Ärztinnen und Ärzte sind B2 Allgemeinsprache und C1 Fachsprache erforderlich.

In vielen Fällen kann ein berufsbezogener Deutschkurs direkt in das Programm zur Anpassungsqualifizierung in Deutschland integriert werden. Job is in Germany prüft Ihren Anerkennungsbescheid und ermittelt das exakte Anforderungsprofil.

14 Wann kann ich nach Arbeitsaufnahme meine Familie (Ehepartner und Kinder) nachholen?

Sobald Sie über einen gültigen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung in Deutschland verfügen, können Sie den Familiennachzug für Ihren Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder beantragen. Der Antrag kann entweder gemeinsam mit Ihrem eigenen Visumverfahren oder nach Ihrer Ankunft in Deutschland gestellt werden. Der genaue Zeitpunkt hängt von Ihrer Aufenthaltsart und Ihrer familiären Situation ab.

Grundlegende Voraussetzungen: • Ehepartner müssen in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben. • Die Ehe muss amtlich nachgewiesen sein. • Krankenversicherungsschutz für alle Familienangehörigen. • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts und ausreichenden Wohnraum. • Vorlage der erforderlichen Personenstandsurkunden der Kinder.

Sprachnachweis: Bei Fachkräften mit Visum nach § 18a, § 18b oder Blauer Karte EU (§ 18g) wird vom Ehepartner im Regelfall kein A1-Deutschzertifikat verlangt. Bei anderen Aufenthaltstiteln kann das A1-Erfordernis greifen.

Job is in Germany übernimmt die Zusammenstellung aller Dokumente und koordiniert den Familiennachzug termingerecht.

15 Kann ich das Visum für meinen Ehepartner und meine Kinder gleichzeitig mit meinem Arbeitsvisum beantragen?

Ja. Wenn Sie ein Visum als Fachkraft nach § 18a, § 18b oder mit Blauer Karte EU (§ 18g) beantragen, können Ihr Ehepartner und Ihre unverheirateten Kinder unter 18 Jahren im selben Zeitraum ein Visum zum Familiennachzug beantragen.

Dadurch können die Visumanträge gemeinsam bei der deutschen Auslandsvertretung bearbeitet werden, sodass eine gleichzeitige Einreise der Familie nach Deutschland möglich ist. Für jedes Familienmitglied muss jedoch ein eigener Antrag mit allen Nachweisen eingereicht werden.

Wesentliche Punkte: • Für den Ehepartner entfällt bei qualifizierten Fachkräften in der Regel das A1-Sprachzertifikat. • Minderjährige, unverheiratete Kinder können im Rahmen des Familiennachzugs mitreisen. • Krankenversicherung und Lebensunterhalt werden für die gesamte Familie geprüft. • Erforderlich sind internationale Heirats- und Geburtsurkunden.

Job is in Germany plant und koordiniert die gleichzeitige Antragstellung und bereitet alle Unterlagen für die Botschaft vor.

16 Welche Vorteile haben Fachkräfte nach § 18a, § 18b und § 18g AufenthG beim Familiennachzug?

Familienangehörige von Personen, die mit einem Fachkräftevisum (§ 18a, § 18b) oder einer Blauen Karte EU (§ 18g) nach Deutschland einreisen, profitieren von erheblichen rechtlichen Erleichterungen beim Familiennachzug.

Wesentliche Erleichterungen: • Kein A1-Sprachnachweis: Vom Ehepartner wird grundsätzlich kein vorheriger deutscher A1-Sprachnachweis verlangt. • Verzicht auf Wohnraumnachweis: Beim Nachzug von Ehegatten und minderjährigen Kindern entfällt das strikte Erfordernis des Nachweises ausreichenden Wohnraums. • Zeitgleiche Antragstellung: Der Familiennachzug kann parallel zum eigenen Visumantrag beantragt werden. • Unbeschränkte Arbeitserlaubnis: Der nachziehende Ehepartner erhält unmittelbar das uneingeschränkte Recht zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit in Deutschland. • Nachzug von Eltern und Schwiegereltern: Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist auch der Nachzug von Eltern oder Schwiegereltern möglich.

Krankenversicherung und Lebensunterhaltssicherung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Job is in Germany berät und begleitet Sie bei der optimalen Ausschöpfung aller rechtlichen Erleichterungen.

17 Wie läuft die Bewerbung für eine duale Ausbildung oder ein Hochschulstudium ab?

Eine duale Ausbildung kombiniert bezahlte Praxis im Betrieb mit Berufsschulunterricht (i. d. R. B1/B2-Deutsch erforderlich). Für ein Studium unterstützen wir bei der Zulassung an staatlich anerkannten Hochschulen, Studienkollegs, studienvorbereitenden Sprachkursen sowie der Einrichtung des Sperrkontos.

18 Ist eine Aufenthaltserlaubnis durch Unternehmensgründung (§ 21 AufenthG) möglich?

Ja. Türkische Staatsangehörige können in Deutschland ein eigenes Unternehmen gründen oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen und eine Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG beantragen.

Für einen positiven Bescheid muss die Geschäftsidee der deutschen Wirtschaft zugutekommen und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.

Wesentliche Voraussetzungen: • Es besteht ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis. • Die Tätigkeit lässt positive wirtschaftliche Auswirkungen erwarten. • Die Finanzierung der Umsetzung ist durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert. • Vorlage eines tragfähigen und nachhaltigen Businessplans. • Nachweis relevanter Branchen- und Unternehmererfahrung des Gründers. • Gesicherter Lebensunterhalt für den Gründer und seine Familie.

Erforderliche Unterlagen: • Detaillierter Businessplan und 3-Jahres-Ertragsvorschau. • Finanzierungs- und Liquiditätsplan sowie Eigenkapital-/Kreditnachweise. • Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und geschäftliche Vorverträge. • Notarielle Gründungsdokumente und Handelsregistereintrag (UG oder GmbH).

Eine bloße Firmengründung oder Geldeinlage garantiert noch keinen Aufenthaltstitel; das Gesamtkonzept muss von den zuständigen Behörden und Wirtschaftskammern (IHK) positiv beurteilt werden. Bewerber über 45 Jahren müssen zudem eine angemessene Altersvorsorge nachweisen. Der Titel wird zunächst für bis zu 3 Jahre erteilt und kann bei wirtschaftlichem Erfolg in ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) münden.

Job is in Germany begleitet Gründer umfassend von der Konzeption über Behördengänge bis zum Visumantrag nach § 21.

19 Welche amtlichen Gebühren und Verfahrenskosten fallen im Visum- und Anerkennungsprozess an?

Bei der Beantragung eines Arbeitsvisums, der Gleichwertigkeitsprüfung oder dem beschleunigten Verfahren fallen verschiedene amtliche Gebühren und Nebenkosten an:

• Nationales Visum (D-Visum): 75 € für Erwachsene, 37,50 € für Minderjährige. • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a: 411 € behördliche Gebühr. • Berufliche Anerkennung: Je nach Bundesland, Beruf und Kammer ca. 100 € bis 600 €. • Dokumenten- und Übersetzungskosten: Beglaubigte Übersetzungen, Notarkosten, Apostillen und Echtheitsprüfungen. • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Verwaltungsgebühren bei der Ausländerbehörde nach der Einreise.

Unser Beratungshonorar wird vorab transparent vertraglich fixiert; amtliche Gebühren und Auslagen Dritter sind darin nicht enthalten.

20 Kann ich nach einer Visumablehnung erneut einen Antrag stellen?

Ja. Eine vorherige Ablehnung schließt einen erneuten Visumantrag keineswegs aus. Vor einem Neuantrag müssen die behördlichen Ablehnungsgründe jedoch sorgfältig analysiert werden.

Häufige Ursachen sind unvollständige Unterlagen, mangelnde Arbeitsmarktkonformität des Arbeitsvertrags, fehlende Gleichwertigkeitsbescheide oder die falsche Visumkategorie.

Rechtliche Möglichkeiten nach einer Ablehnung: 1. Mängel beheben und einen neuen, rechtssicher strukturierten Visumantrag stellen. 2. Fristgerechte Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen.

Wichtige Gesetzesänderung: Seit dem 1. Juli 2025 ist das traditionelle Remonstrationsverfahren (Verwaltungsbeschwerde bei der Botschaft) bei Visumablehnungen bundesweit gesetzlich abgeschafft.

Job is in Germany analysiert Ihren Ablehnungsbescheid, wählt den optimalen Rechtsweg und bereitet Ihre Antragsakte für den neuen Anlauf vollständig neu vor.

21 Ich habe mich früher unrechtmäßig in Deutschland aufgehalten und bin freiwillig zurückgekehrt. Kann ich wieder ein Arbeitsvisum erhalten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist ein neuer Antrag auf ein deutsches Arbeitsvisum möglich. Ein früherer unrechtmäßiger Aufenthalt oder ein Überziehen der Visumgültigkeit führt nicht automatisch zu einem lebenslangen Ausschluss.

Es muss jedoch vorab geprüft werden, ob eine behördliche Einreise- und Aufenthaltsperre (Einreise- und Aufenthaltsverbot) verhängt wurde oder ein relevanter Eintrag im Schengener Informationssystem (SIS) vorliegt. Die freiwillige Ausreise ist ein positiver Faktor, garantiert jedoch nicht zwingend die Abwesenheit einer befristeten Einreisesperre. Sollte eine Sperre vorliegen, muss diese behördlich befristet oder aufgehoben werden.

Job is in Germany prüft Ihre behördliche Vorgeschichte und plant Ihren Neuantrag auf einem verlässlichen rechtlichen Fundament.

22 Ich habe in Deutschland Asyl beantragt. Kann ich meinen Asylantrag zurücknehmen und eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis erhalten, wenn ich eine Anerkennung und einen Job habe?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies im Rahmen der gesetzlichen Spurwechsel-Regelung möglich.

Für Personen, die vor dem Stichtag 29. März 2023 nach Deutschland eingereist sind, gilt: Wenn Sie über eine anerkannte Berufs- oder Hochschulqualifikation verfügen, ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und Sie Ihren Asylantrag offiziell zurücknehmen, kann eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach § 18a oder § 18b erteilt werden.

Ein Anerkennungsbescheid und ein Arbeitsvertrag allein reichen nicht aus; auch Identitätsklärung, Nationalpass und vollständige Lebensunterhaltssicherung müssen erfüllt sein.

23 Ich bin nach dem 29. März 2023 nach Deutschland eingereist und habe Asyl beantragt. Kann ich bei Anerkennung und Arbeitsplatzangebot in einen Aufenthaltstitel als Fachkraft wechseln?

Nein. Die gesetzliche Stichtagsregelung zum Spurwechsel (§ 10 Abs. 3 Satz 4 AufenthG) gilt ausdrücklich nur für Personen, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind.

Für Personen, die nach dem 29. März 2023 eingereist sind, führt die bloße Rücknahme des Asylantrags nicht zu einem Anspruch auf eine Fachkräfte-Aufenthaltserlaubnis im Inland. In der Regel ist hierfür nach Abschluss des Verfahrens die Ausreise und die reguläre Visumbeantragung über die Botschaft im Herkunftsland erforderlich.

24 Mein Asylantrag in Deutschland wurde rechtskräftig abgelehnt. Kann ich bei Vorliegen von Anerkennung und Arbeitsvertrag in Deutschland bleiben?

Nach einer rechtskräftigen Ablehnung des Asylantrags unterliegt die Erteilung eines Aufenthaltstitels strengen gesetzlichen Restriktionen.

Gemäß § 10 AufenthG gilt eine Sperrwirkung: Abgelehnten Asylbewerbern darf vor ihrer Ausreise grundsätzlich kein anderer Aufenthaltstitel erteilt werden. Diplomanerkennung und Arbeitsangebot allein heben diese Sperre nicht auf. Im Einzelfall können allenfalls humanitäre Duldungsregelungen (z. B. Beschäftigungsduldung) oder eine geordnete Ausreise mit anschließendem regulären Visumverfahren geprüft werden.

25 Ich habe eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem anderen EU-Land (Polen, Litauen etc.). Kann ich von dort aus ein deutsches Arbeitsvisum beantragen?

Ja. Türkische Staatsangehörige, die mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Polen, Litauen oder einem anderen EU-Land rechtmäßig leben, können ein Arbeitsvisum für Deutschland direkt über die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat im Aufenthaltsland beantragen.

Eine Rückkehr in die Türkei ist nicht zwingend erforderlich, sofern ein gewöhnlicher und rechtmäßiger Wohnsitz im betreffenden EU-Land nachgewiesen werden kann.

Ablauf und Schritte: • Einleitung des Gleichwertigkeitsverfahrens für türkische Hochschul- oder Berufsabschlüsse direkt aus dem Aufenthaltsland. • Abwicklung über ANABIN, ZAB, IHK, IHK FOSA oder HWK je nach Berufsqualifikation. • Einholen eines konkreten Arbeitsplatzangebots in Deutschland. • Beantragung eines nationalen Arbeitsvisums (§ 18a, § 18b oder § 18g Blaue Karte EU).

Wichtige rechtliche Differenzierung: Hochschulabschlüsse und berufliche Ausbildungsabschlüsse unterliegen unterschiedlichen Anerkennungsverfahren. Für akademische Abschlüsse ist eine ZAB-/ANABIN-Bewertung zuständig, während für Berufsabschlüsse (z. B. Mechatroniker, Handwerker) die IHK oder HWK zuständig sind. Im Gesundheitswesen greifen gesonderte länderspezifische Anerkennungsverfahren (Approbation / Berufserlaubnis).

Wichtiger Hinweis: Ein nationaler Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes berechtigt für sich allein nicht zur Arbeit in Deutschland.

Wichtige Ausnahme: Für Personen mit dem Status 'Daueraufenthalt-EU' (Daueraufenthaltsberechtigung-EU) gelten nach § 38a AufenthG besondere Übergangsmöglichkeiten, die gesondert vom regulären Visumverfahren zu beurteilen sind.

Job is in Germany prüft Zeugnisse, ermittelt die passenden Visumkategorien und koordiniert die Antragstellung mit den deutschen Vertretungen vor Ort.

26 Ich lebe mit meinem türkischen Universitätsdiplom in Polen oder Litauen. Kann ich nach Deutschland wechseln und dort arbeiten?

Ja. Türkische Staatsangehörige, die mit einem rechtmäßigen Aufenthalt in Polen, Litauen oder einem anderen EU-Land leben, können ihre in der Türkei erworbenen Hochschulabschlüsse direkt für den deutschen Arbeitsmarkt nutzen.

Eine vorherige Anerkennung des Diploms im aktuellen Aufenthaltsland ist nicht erforderlich; die Bewertung erfolgt direkt durch die deutschen Behörden.

Verfahrensschritte: • Überprüfung der Hochschule und des Studienabschlusses in der ANABIN-Datenbank. • Bei Bedarf Beantragung einer individuellen Zeugnisbewertung bei der ZAB. • Einholen eines qualifikationsadäquaten Arbeitsplatzangebots in Deutschland. • Beantragung eines Visums nach § 18b oder § 18g (Blaue Karte EU).

Der Visumantrag kann bei Vorliegen des rechtmäßigen Wohnsitzes direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (z. B. Deutsche Botschaft Warschau oder Vilnius) gestellt werden.

27 Ich besitze eine Blaue Karte EU oder einen Daueraufenthalt-EU aus Polen oder einem anderen EU-Land. Kann ich damit nach Deutschland wechseln?

Je nach Art Ihres EU-Aufenthaltstitels bestehen erhebliche rechtliche Erleichterungen für den Wechsel nach Deutschland:

1. Blaue Karte EU: Fachkräfte, die mindestens 12 Monate im Besitz einer Blauen Karte EU eines anderen EU-Staates waren, genießen nach § 18i AufenthG Mobilitätsrechte und können nach Deutschland einreisen, um die deutsche Blaue Karte EU zu beantragen, sofern das Arbeitsplatzangebot die deutschen Gehaltsschwellen erfüllt.

2. Daueraufenthalt-EU: Inhaber des Status 'Daueraufenthalt-EU' können nach § 38a AufenthG ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten. Zur Beschäftigungsaufnahme ist die behördliche Zustimmung erforderlich.

3. Regulärer nationaler Aufenthaltstitel (z. B. Karta Pobytu): Ein herkömmlicher nationaler Titel berechtigt lediglich zu kurzfristigen Reisen im Schengen-Raum (bis zu 90 Tage je 180 Tage), nicht jedoch zur regulären Beschäftigung in Deutschland. Hier ist ein reguläres deutsches Arbeitsvisum erforderlich.

Job is in Germany koordiniert den rechtssicheren Arbeitsmarktübertritt aus anderen EU-Ländern nach Deutschland.

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